Mediation am Bau

Unterschiedliche Auffassungen und Positionen gehören zu unserem persönlichen und beruflichen Alltag. Interessen, Ziele und Wertvorstellungen von Personen und Firmen stimmen selten überein und bieten Konfliktpotential auf den verschiedensten Ebenen. 

Eine (ungelöste) Konfliktsituation am Bau kann gravierende Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Möglichkeiten bleiben den Beteiligten, wenn sich ein Problem zu einem Konflikt verfestigt, der nicht mehr ohne das Zutun von Dritten gelöst werden kann?

Meist wird der Gang zum Anwalt und später zum Gericht gewählt.

Sicherlich ist das ein bewährter Ansatz, der am Ende eines meist langen Gerichtsweges durch die Instanzen eine Entscheidung bringen wird.

Aber der Termindruck steigt in gleicherweise wie die Verärgerung über den Vertragspartner, der längst kein Partner mehr zu sein scheint.

Die Kommunikation ist jedenfalls auch nicht mehr die, die sie mal war.

Bei der Abwicklung von Bauvorhaben zeigen sich häufig Konflikte in folgenden Bereichen: 

  • Streitigkeiten bei der Ermittlung des Bausolls
  • Umfang der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 
  • gestörte oder unzureichende Kommunikation zwischen den am Bau Beteiligten
  • Verantwortlichkeiten um Maßnahmen bei Bauablaufstörungen
  • unterschiedliche Auffassungen über die Folgen von Leistungsänderungen 
  • Streit über Nachträge 
  • Defizite beim Mängel- und Konfliktmanagement
  • Streitigkeiten zwischen Nachbarn bei Baulückenbebauung

Neben der Inanspruchnahme staatlicher Gerichte stehen auch außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung.

Es gibt somit Alternativen. 

Ich biete als ausgebildeter Mediator den am Bau Beteiligten zur Beilegung von Streitigkeiten die Durchführung von Mediationsverfahren an. 

Mein Angebot richtet sich an alle Beteiligte von Bauvorhaben, die außergerichtliche Konfliktlösungen oder Möglichkeiten der Konfliktvermeidung suchen. 

Das Ziel der Mediation besteht vor allem darin, mit den Beteiligten tragfähige und zukunftsorientierte Lösungsansätze zu erarbeiten.

Dies soll erreicht werden durch: 

  • Klärung von Auslegungsfragen bei der Anwendung vertraglicher Regelungen
  • Klärung von Unstimmigkeiten bei der Kalkulation und beim Bauablauf 
  • Umgang mit Nachträgen 
  • Beförderung einer offenen Kommunikation zwischen den Beteiligten  
  • Erarbeitung von Regeln zum Konfliktmanagement 

Ich bin als Mediator davon überzeugt, dass die Mediation bei Baustreitigkeiten dann besonders Erfolg versprechend ist, wenn mit Zustimmung der Parteien fachkundige Dritte hinzugezogen werden.

Die Qualität des Mediationsverfahrens und die Chancen einer Streitbeilegung erhöhen sich, wenn insbesondere beim Brainstorming über die Lösungsmöglichkeiten der Konfliktsituation Fachleute und Sachverständige die Diskussion bereichern.

Es bestehen besondere Kontakte zu Bauingenieuren, Fachleuten und Sachverständigen in den Bereichen: 

  • Tiefbau- und Gründungsverfahren
  • Bauschäden
  • Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden
  • Gewerke Innenausbau u.a.

Ablauf des Mediationsverfahrens bei Baustreitigkeiten 

Abschluss eines Mediationsvertrages 

Die Parteien schließen nach der Einigung auf die Durchführung einer Mediation einen schriftlichen Mediationsvertrag ab.

Der Mediator führt die Mediation und wirkt ohne eigene Entscheidungsbefugnis auf eine Streitlösung hin.

Der Mediator, der auch eigene Kenntnisse und Erfahrung bei der außergerichtlichen Streitlösung besitzt, zieht mit Zustimmung der Parteien fachkundige Dritte hinzu.

Die Parteien vereinbaren, dass der Mediator und der hinzugezogene Dritte in späteren Verfahren, sollten diese doch stattfinden, nicht als Zeugen oder Sachverständige benannt werden dürfen, soweit der Gegenstand der Mediation betroffen ist.  

Verfahren der Mediation und Protokollierung 

Es wird vereinbart, dass jede Partei schriftliche die Verhandlungsbereitschaft zur Verhandlung über den Streitgegenstand, auf den sich die Parteien in der Mediation geeinigt haben, anzeigt.

Der Mediator dokumentiert den Eingang dieser Anzeigen.

Der Mediator fertigt über das Ergebnis der Mediationssitzung ein Protokoll an, das den Parteien zur Genehmigung übersandt wird.

Vergleiche, Zwischenvergleiche und Teilvergleiche sind schriftlich abzufassen und von den Parteien zu unterzeichnen.

Der Mediator kann nach vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei Einzelgespräche führen.       

Verfahrensbeendigung 

Das Mediationsverfahren endet ganz oder teilweise, durch einen Vergleich oder Teilvergleich der Parteien, durch die schriftliche Erklärung der Mediators oder einer Partei, dass das Verfahren nicht fortgesetzt werden soll oder wenn das Verfahren länger als 6 Monate nicht mehr betrieben wird und der Mediator dies schriftlich gegenüber den Parteien feststellt. 

Verjährung 

Mit Zugang der Dokumentation des Mediators, dass die Parteien über den Streitgegenstand verhandeln wollen, wird die Verjährung gehemmt.

Die Hemmung endet nach Zugang von verfahrensbeendenden Erklärungen der Parteien oder des Mediators.