Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen (Stand November 2022)

  1. Geltungsbereich

Die Beauftragung der Kanzlei für Bau- und Immobilienrecht Toralf Luther, Ludwigkirchplatz 2 in 10719 Berlin -nachfolgend Rechtsanwalt- erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Mandatsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftig erteilten Mandate. Unabhängig davon ist der Rechtsanwalt jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Mandatsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltende Fassung.

  1. Mandatsgegenstand

Mandatsgegenstand ist die rechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung in Angelegenheiten des deutschen Rechts mit Ausnahme des Steuerrechts. Etwaige steuerliche Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen werden vom Rechtsanwalt nicht geprüft. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Mandatsbearbeitung Mitarbeiter, andere Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Entstehen insoweit zusätzliche Kosten, holt der Rechtsanwalt die gesonderte Zustimmung des Auftraggebers ein.

  1. Obliegenheiten des Mandanten

Der Mandant informiert verständlich, umfassend und wahrheitsgemäß über alle die Angelegenheit betreffenden Tatsachen und stellt die zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Daten rechtzeitig zur Verfügung. Der Rechtsanwalt weist darauf hin, dass etwaige Verzögerungen, die auf die Nichtbeachtung dieser Mitwirkungspflicht zurückzuführen sind, nicht zu Lasten des Rechtsanwalts gehen und von ihm nicht zu vertreten sind. Neue/geänderte Adress- oder Kontaktdaten sowie Ansprechpartner müssen umgehend mitgeteilt werden. Während der Mandatsbearbeitung verpflichtet sich der Mandant, nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Rechtsanwalt Kontakt zu anderen Beteiligten aufzunehmen.

  1. Rechtsanwaltsvergütung, Abtretung und Verrechnung

Die Vergütung bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richtet sich nach dem Gegenstandswert, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten geschlossen. Die Anrechnung der Gebühren für die Beratung auf die Gebühren für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, ist ausgeschlossen. Der Mandant tritt vorsorglich eventuelle Ansprüche auf Kostenerstattung gegenüber Gegnern, Gerichten, Behörden oder Dritten in Höhe der Honorarforderung an den Rechtsanwalt ab. Die Abtretung nimmt der Rechtsanwalt hiermit an. Der Mandant ist damit einverstanden, dass bei dem Rechtsanwalt eingehende Zahlungen zunächst auf offene und bereits fällige Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnet werden. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, seine Honoraransprüche an Dritte abzutreten.

  1. Rechtsschutzversicherung

Der Mandant ist auch dann persönlich zur Zahlung der Rechtsanwaltsvergütung verpflichtet, wenn er eine Rechtsschutzversicherung unterhält. Erstattet die Rechtsschutzversicherung nur einen Teil der Gebühren, ist der Restbetrag vom Mandanten auszugleichen. Wird der Rechtsanwalt beauftragt, die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten zu führen (z.B. zur Einholung einer Deckungszusage), entbindet der Mandant uns insoweit von der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Bei dieser Korrespondenz handelt es sich um einen gesonderten Auftrag, der gesondert zu vergüten ist.

Der Gegenstandswert dieses gesonderten Auftrags berechnet sich nach den zu erwartenden Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit bzw. den zu erwartenden Verfahrenskosten des jeweiligen Rechtszuges (Gerichtsgebühren, beiderseitige Anwaltsgebühren, Auslagen für Zeugen oder Sachverständige usw.).

  1. Mandantendaten und Kommunikation

Der Mandant erteilt dem Rechtsanwalt die Erlaubnis, seine zur Mandatsbearbeitung erforderlichen personenbezogenen Daten zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, dies in Übereinstimmung mit den Regelungen der DSGVO. Der Mandant erteilt dem Rechtsanwalt bis auf Widerruf in Textform die Erlaubnis, den mandatsbezogenen Schriftwechsel mit ihm per Telefax und unverschlüsselt per E-Mail zu führen und Dokumente auf diesem Weg an ihn zu versenden. Es wird darauf hingewiesen und der Mandant akzeptiert, dass diese Kommunikationsmittel keine bzw. nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleisten.

  1. Berufshaftpflichtversicherung

Der Rechtsanwalt ist wie folgt versichert: RA Toralf Luther, ERGO-Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf. Räumlicher Geltungsbereich ist die Europäische Union. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

  1. Haftung

Im Mandatsverhältnis ist die Haftung des Rechtsanwalts und seiner Erfüllungsgehilfen für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, auf den Höchstbetrag von 1 Million Euro beschränkt; insoweit besteht Versicherungsschutz. Eine Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

  1. Berufsbezeichnung, zuständige Kammer, Berufsrecht

Der Rechtsanwalt ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstr. 9, 10179 Berlin (www.rak-berlin.de). Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE), die auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer einsehbar sind: www.brak.de.

  1. Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen dem Rechtsanwalt und seinen Mandanten besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Berlin (siehe Punkt 9) oder der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Neue Grünstr. 17/18, 10179 Berlin, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org.

  1. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.

  1. Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen unwirksam, lückenhaft oder undurchführbar sein sollten oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt.