Bauträgerrecht

Bauträgerrecht vom Fachanwalt

Ein bedeutender Teil von Bauprojekten wird in Deutschland von Bauträgern ausgeführt. Die Bildung von Wohneigentum für den privaten Bedarf oder als Kapitalanlage und die Schaffung von Teileigentum zur gewerblichen Nutzung steht im wirtschaftlichen Mittelpunkt des Bauträgergeschäfts.

Mit dem Bauträgervertrag entstehen vielfältige rechtliche Beziehungen zwischen dem Bauträger und den Erwerbern einerseits sowie zwischen dem Bauträger, den Bauunternehmen, Immobilienmaklern, Banken und Genehmigungsbehörden andererseits.

Meine Kanzlei unterstützt Bauträgergesellschaften von der Planungsphase über die Bauphase bis zum Ende der Gewährleistungsfristen.

Ebenso vertrete ich Erwerber von Wohn- oder Teileigentum in allen Fragen des Bauträgerrechts, insbesondere in der Fertigstellungsphase des Bauträgerprojektes, bei der Abnahme des Sondereigentums und der Abnahme des Gemeinschaftseigentums.

Tätigkeitsschwerpunkte – Bauträgerrecht

Planungsphase und Vertragsabschluss

  • Prüfung von Kauf- und Bauträgerverträgen
  • Beratung beim Abschluss von Bauverträgen mit Generalunternehmern oder Baufirmen

Bauausführung und Abnahme

  • Baubegleitende Rechtsberatung während der Herstellungsphase des Bauträgerobjektes
  • Beratung zu Ratenzahlung nach MaBV und deren Fälligkeit
  • Prüfung der Bezugsfertigkeit des Kaufgegenstandes
  • Beratung bei der Abnahme des Sondereigentums
  • Schlüsselübergabe und Übergabeverfügung bei Gericht
  • Sonderwünsche des Erwerbers
  • Abnahme des Gemeinschaftseigentums
  • Klärung von Verzugsschäden bei verspäteter Übergabe des Kaufgegenstandes
  • Eigentumsübergang

Mängel und Gewährleistung

  • Mängelmanagement am Sondereigentum
  • Mängelmanagement am Gemeinschaftseigentum
  • Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen – WEG/Bauträger

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