Nach den Anfangsschwierigkeiten bei der Beantragung wurde in wenigen Tagen nach Angaben der IBB ca. 900 Mio. Euro an 100.000 Antragsteller ausgezahlt. Die Antragstellung pausiert bis zum 6. April 2020. https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html
Die Zuschüsse nach der Soforthilfe II für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen teilen sich auf in Landeszuschüsse und Bundeszuschüsse.
Die Landeszuschüsse sind auf 5.000 Euro begrenzt und sollen für Personal- und Betriebskosten eingesetzt werden. So wie es am 1. April aussieht, werden die Landeszuschüsse von 5.000,00 Euro nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Antragsstellung bei der IBB wurde am 1. April 2020 ab 12 Uhr unterbrochen und kann am 6. April 2020 wieder fortgesetzt werden.
Die Bundeszuschüsse von 9.000 Euro (bis zu 5 Beschäftigte) bzw. 15.000 Euro (bis zu 10 Beschäftigte) dürfen ausschließlich für Betriebskosten, wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.a. verwendet werden. https://www.ibb.de/media/dokumente/ibb-faq-coronahilfen.pdf
Ob die Probleme aller Antragsteller hierdurch gelöst sind, bleibt abzuwarten. Die Konstellation des Einzelfalls wird entscheidend sein. Die Zweckbindung der Zuschüsse sind zu beachten.
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