Kanzlei Luther – Vertragsanpassung im Krisenfall

Unterstützung in der Corona-Krise

Toralf Luther, 27. März 2020

Augen auf und durch!

Die Inhalte meiner Seite richten sich an die Vertragsparteien von Bauverträgen und Gewerberaummietverträgen, die durch die Beschränkungen im Zuge der Corona-Krise ab März 2020 unverschuldet in eine wirtschaftlich und existenziell schwierige Situation geraten sind.

Mein Anliegen ist es, Sie in Ihrer persönlichen Entscheidungsfindung beim Umgang mit den Krisenfolgen zu unterstützen, vor allem dann, wenn Sie die Vertragsverhältnisse aufrechterhalten wollen, um Sie nach dem Ende der Krise wieder fortzusetzen.

Mit juristischen Abhandlungen über eine detaillierte Einordnung dieser bislang nicht gekannten Krisensituation möchte ich Sie nicht langweilen, zumal ein Blick in die Entscheidungsdatenbanken der Gerichte zum Thema einer weltweiten Pandemie wenig ergiebig ist.

Was im Ergebnis „Recht“ sein wird und was nicht, kann erst nach Vorlage von gerichtlichen Entscheidungen beurteilt werden. Bis diese vorliegen werden Monate, wenn nicht Jahre vergehen. 

Umso wichtiger wird der vernünftige Umgang miteinander und die Ausgestaltung einer echten Vertragspartnerschaft sein. Hieran möchte ich persönlich mitwirken, ob als Anwalt oder als Mediator.

Wir betreten alle gemeinsam Neuland.   

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