Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt seit je her die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen untereinander auf der Basis der bürgerlichen Gesetze.
Auch in den Zeiten der fortschreitenden Spezialisierung im rechtlichen Bereich bilden zivilrechtliche Vorschriften, die insbesondere im BGB verankert sind, häufig die Grundlage der Problemlösung der juristischen Fragestellungen bei Unternehmen und Privatpersonen.
Basierend auf fundierten juristischen Kenntnissen betreut die Kanzlei seit vielen Jahren Fallgestaltungen aus dem Bereich des Vertragsrechts, insbesondere
- Kaufverträge
- Mietverträge und Pachtverträge
- Dienstverträge
- Werkverträge
- Darlehensverträge und Bürgschaften
Die Kanzlei berät und vertritt Sie beim Forderungseinzug, beginnend mit der außergerichtlichen Beratung, über die Betreuung im Mahnverfahren und die Vertretung im Gerichtsverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung der durchgesetzten Ansprüche.
Ein weiterer Schwerpunkt im Bereich des Insolvenzrechts liegt in der Durchführung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und Drittmittelvergleichen.
Die vorstehende Auflistung ist nicht abschließend. Ich berate Sie gern persönlich zu weiteren Fragen des Zivilrechts.
fon 030 885 06 57 | e-mail luther@kanzlei-luther.de