Verkehrsrecht

Im Bereich des Schadenersatzrechts erfolgt die konsequente Bearbeitung verkehrszivilrechtlicher Mandate.

 

Die vielfältigen Ansprüche des/der aufgrund eines Unfalls im Straßenverkehr Geschädigten werden in enger Zusammenarbeit mit Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen gegenüber Haftplichtversicherern und Schädigern geltend gemacht.   

 

Besondere Berücksichtigung finden Fallkonstellationen aus dem Vertragsrecht beim Autokauf und der Fahrzeugreparatur.

 

Die Schwerpunkte der verkehrsrechtlichen Tätigkeit:

 

Verkehrszivilrecht 

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Sach- und Personenschäden gegenüber Versicherungen und Schädigern oder deren Abwehr

Verkehrsvertragsrecht

  • Rechtsfragen beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen und bei Fahrzeugreparaturen

Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Vertretung im Bußgeldverfahren

Die vorstehende Auflistung ist nicht abschließend. Ich berate Sie gern persönlich zu weiteren Fragen des Verkehrsrechts.

 

 

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