Familienrecht

Die Phasen von Trennung und Scheidung erleben Menschen meist als Lebensabschnitt mit einer großen emotionalen Belastung. Trennungs- und Scheidungsfolgen greifen zudem mit unterschiedlicher Intensität in die zukünftige Lebensgestaltung der ehemaligen Partner ein.

 

Gleichzeitig mit der juristischen Betreuung der Mandantin oder des Mandanten ist mir besonders daran gelegen, genügend Raum zur Darstellung der persönlichen Lage zu gewähren.

 

Familienrechtliche Fragestellungen ergeben sich oft auch während der Ehezeit. In Zusammenarbeit mit einem Netzwerk von spezialisierten Notarinnen und Notaren, berate ich Sie gern bei der Gestaltung von Eheverträgen.

 

Das Angebot der Kanzlei richtet sich auch an Partner eingetragener Lebenspartnerschaften und an Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

 

Zum Leistungsspektrum der Kanzlei zählen insbesondere:

 

  • Vertretung im Ehescheidungsverfahren
  • Rechtsprobleme mit der "Scheidungsimmobilie"
  • Vertretung beim Zugewinnausgleich, Unterhalt, Umgangs- und Sorgerecht
  • Rechte und Pflichten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz 
  • Rechtsprobleme in nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Gestaltung von Eheverträgen 

 

Die vorstehende Auflistung ist nicht abschließend. Ich berate Sie gern persönlich zu weiteren Fragen des Familienrechts.

 

 

fon 030 885 06 57  |  e-mail luther@kanzlei-luther.de