Arbeitsrecht

Das juristische Angebot der Kanzlei richtet sich an Arbeitgeber und an Arbeitnehmer.

 

Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts bezieht sich insbesondere auf folgende Inhalte:

 

Arbeitsverträge

  • Entwurf und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Änderungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Besonderheiten der Vertragsgestaltung bei leitenden Angestellten und Geschäftsführern
  • Beratung zu Fragen der Arbeitszeit des Urlaubs, der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Haftungsfragen im Arbeitsrecht, Mobbing, Wettbewerbsklauseln, u.a.

Beendigung/Änderung von Arbeitsverhältnissen und Kündigungsschutz

  • Beratung und Vertretung bei Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • Kündigungsgründe, Kündigungsfristen und Kündigungserklärungen
  • Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Kündigungsschutzklage, Abfindungsansprüche, Zeugniserteilung u.a.

Sonderfragen 

  • Beratung zur Verhängung von Sperrfristen durch die Arbeitsverwaltung
  • Insolvenzgeld
  • Ansprüche bei Betriebsübergang
  • Freie Mitarbeiter und Handelsvertreter

 

Neben der außergerichtlichen Beratung erfolgt die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche der Arbeitsvertragsparteien vor den Arbeitsgerichten.

 

Die vorstehende Auflistung ist nicht abschließend. Ich berate Sie gern persönlich zu weiteren Fragen des Arbeitsrechts.

 

 

fon 030 885 06 57  |  e-mail luther@kanzlei-luther.de